Lärmquelle Phantasialand

 

IST - Situation

Bereits heute entspricht die Lärmsituation nicht den Immissionsrichtwerten für ein reines Wohngebiet.
Statt maximal 45 dB(A) an Sonn- und Feiertagen wird der Bevölkerung im Mittel 53 dB(A) und in Spitzen auch mehr zugemutet (Lärmgutachten ACCON 2007). Dies ist mehr als das doppelte des Erlaubten.

Da sich die Stadt Brühl den Gesundheitsbeeinträchtigungen ihrer Bürger nicht ausreichend widmen will, wird BOVIVO durch die renommierte Anwaltskanzlei Prof. Redeker in Bonn zur nachhaltigen Durchsetzung der Bürgerinteressen vertreten.
Diesbezüglich wurden der Bürgermeister der Stadt Brühl, wie auch der Rhein-Erft Kreis zur Abhilfe des rechtswidrigen Zustandes aufgefordert.

Beschwerden beim Phantasialand bei Musikveranstaltungen werden von dort mit dem Kommentar beantwortet, „Die Künstler variieren den Abstand zum Mikrophon und die Lautstärke ihrer Stimme. Daher seien die Einflussmöglichkeiten gering“.
Das Phantasialand stellt seine Einrichtungen in verstärktem Masse Dritten Veranstaltern zur Verfügung. Bei Lärmbelästigungen bekommt man dann zu hören, „man sei für diesen Veranstalter nicht verantwortlich“.

Technisch machbare Lösungen sind „ schon seit einigen Jahren als Projekt angelegt, wurden aber bisher ... wegen der Kosten nicht begonnen“

Vertrauensbildendes Verhalten sieht anders aus!

 

Mögliche künftige Situation

Um den Phantasialand eine Erweiterung von 30 ha zu ermöglichen, hat der Regionalrat der Bezirksregierung Köln am 14.10.2011 eine Änderung des Regionalplans beschlossen. Das Verfahren zur Erweiterung des Phantasialandes wird vom Regionalrat fortgeführt, obwohl das Land NRW nicht bereit ist, die erforderlichen Waldflächen zu verkaufen. Der Regionalrat hat sich wie erwartet für die als Westalternative D bezeichnete Erweiterungsoption ausgesprochen (siehe Abbildung).

Die wichtigsten Unterlagen zur Änderung des Regionalplans finden Sie hier: Klicken zum Öffnen

 

Konsequenzen für Badorf, Pingsdorf, Eckdorf und den Westen Brühls

Konsequenzen für Pingsdorf und Brühl-West

Bei einer für Brühl durchschnittlichen relativen Luftfeuchtigkeit von ca. 75 %, würden ohne Schallschutzmaßnahmen auf dem westlichen Erweiterungsgelände von einer Lärmquelle mit
ca. 65 dB(A) in Pingsdorf/ Maiglerstr. (ca. 1.500 m entfernt) immer noch ca. 55 dB(A) zu hören sein und an der Auf der Höhe (ca. 2.000 m entfernt) noch ca. 52 dB(A).

Das wäre mehr als doppelt so laut,
wie es für ein reines Wohngebiet sein darf
und sehr viel lauter als es heute tatsächlich ist!

Wegen der topographischen Situation würde der Lärm
ohne Schallschutzmaßnahmen bis weit nach Pingsdorf getragen!

 

Konsequenzen für Badorf und Eckdorf

Wegen der topographischen Situation würde der Lärm
ohne Schallschutzmaßnahmen bis weit nach Eckdorf getragen!

Bei einer für Brühl durchschnittlichen relativen Luftfeuchtigkeit von ca. 75 %, würden ohne Schallschutzmaßnahmen auf dem westlichen Erweiterungsgelände von einer Lärmquelle mit ca. 65 dB(A) in Eckdorf (ca. 1.500 Meter entfernt) immer noch ca. 55 dB(A) zu hören sein.

 

Westerweiterung

Auswirkungen auf Orte wie Pingsdorf oder Eckdorf werden aber in den derzeitigen Überlegungen zur Westerweiterung gar nicht berücksichtigt!

Im Gegenteil, im Lärmgutachten der Firma Accon, 2007 heißt es: „ ...,dass (...) die schalltechnischen Anforderungen an Neuanlagen auf der Erweiterungsfläche sinken werden.“

Das bedeutet, die Stadt Brühl glaubt offensichtlich, bei einer Erweiterung nach Westen mit weniger Schallschutzmaßnahmen für die Bevölkerung auskommen zu können!

Lärmschutzmaßnahmen auf dem Stand der Technik sind
für den Ist- Zustand,
wie für jede Erweiterung erforderlich!
BOVIVO akzeptiert keine gesundheitsbeeinträchtigende Lärmbelastungen!



Phantasialand verschärft Konfliktsituation - neue Attraktion auf dem Märchensee



Gegen die neue Fahrattraktion "Wakobato", die von der Stadt Brühl genehmigt worden ist, hat ein Anwohner für BOVIVO beim Verwaltungsgericht Köln Klage erhoben. Die unangemessene Erhöhung der Lärmwerte durch die Behörden zugunsten des Phantasialandes konnte nicht länger hingenommen werden. Eine gerichtliche Entscheidung zur grundsätzlichen Überprüfung der Lärmwerte war schon lange überfällig. Dieses Klageverfahren hat BOVIVO gewonnen! Das Urteil ist rechtskräftig; ein Berufungsverfahren wurde nicht zugelassen. Mit dem Urteil wurde nun gerichtlich festgestellt, dass bereits heute die zulässigen Grenzwerte überschritten werden. Die Attraktion "Wakobato" darf daher - solange der Lärm nicht weiter reduziert wird - an Sonn- und Feiertagen nicht betrieben werden. Diese Entscheidung hat auch Konsequenzen für zukünftige Baumaßnahmen - wo auch immer diese durchgeführt werden sollen (ob im Westen oder im Osten oder im "Altbestand"). Dies ist ein großer Erfolg für BOVIVO und wird für die Wohnbevölkerung rund um das Phantasialand zu einer nachhaltigen Beruhigung führen. Damit hat sich der Aufwand im fünfstelligen Euro-Bereich rentiert, der nur durch eine starke Gemeinschaft in BOVIVO finanzierbar war.