Design Logo
Userbereich

Lärmquelle Phantasialand

Lärm Phantasialand Regionalplan Autobahn A553


Lärmquelle Phantasialand




IST - Situation


Heute entspricht die Lärmsituation nicht den Immissionsrichtwerten für ein reines Wohngebiet.

Statt maximal 45 dB(A) an Sonn- und Feiertagen wurde der Bevölkerung in der Vergangenheit im Mittel 53 dB(A) und in Spitzen auch mehr zugemutet (verschiedene Messungen des Rhein- Erft-Kreises, Lärmgutachten ACCON 2007). Damit wurden die Richtwerte, um mehr als das Doppelte überschritten.

Durch die Genehmigung von Wakobato durch die Stadt Brühl hatte sich diese Situation weiter verschärft. Da sich die Stadt Brühl den Gesundheitsbeeinträchtigungen ihrer Bürger damit offensichtlich nicht ausreichend widmen wollte, wird BOVIVO durch die renommierte Anwaltskanzlei Prof. Redeker in Bonn zur nachhaltigen Durchsetzung der Bürgerinteressen vertreten.

Die kompetente Vertretung durch die Kanzlei Redeker zeigte dann auch Wirkung. Zuerst das Verwaltungsgericht in Köln und danach das Oberverwaltungsgericht in Münster vertraten die Auffassung, dass die Baugenehmigung von �Wakobato� rechtwidrig gewesen sei.

Mit dem Urteil wurde nun gerichtlich festgestellt, dass bereits heute die zulässigen Richtwerte überschritten werden. Die Attraktion "Wakobato" darf daher - solange der Lärm nicht weiter reduziert wird - an Sonn- und Feiertagen nicht betrieben werden. Weiterhin wurde auf eine Lärmobergrenze von 50 dB(A) an Sonn- und Feiertagen hingewiesen. Diese Entscheidung hat auch Konsequenzen für zukünftige Baumaßnahmen - wo auch immer diese durchgeführt werden sollen (ob im Westen oder im Osten oder im "Altbestand"). Zuletzt hat sich das beim Neubau der Wildwasserbahn Chiapas gezeigt. Dies ist ein großer Erfolg für BOVIVO und wird für die Wohnbevölkerung rund um das Phantasialand zu einer nachhaltigen Beruhigung führen. Damit hat sich der Aufwand im fünfstelligen Euro-Bereich rentiert, der nur durch eine starke Gemeinschaft in BOVIVO finanzierbar war.

Es zeigt sich, intelligentes Lärmschutzmanagement zahlt sich aus, für das Phantasialand und die Anwohner





Ursprünglich geplante Situation


Um den Phantasialand eine Erweiterung von 30 ha zu ermöglichen, hatte der Regionalrat der Bezirksregierung Köln am 14.10.2011 eine Änderung des Regionalplans beschlossen. Das Verfahren zur Erweiterung des Phantasialandes wurde vom Regionalrat fortgeführt, obwohl das Land NRW nicht bereit ist, die erforderlichen Waldflächen zu verkaufen. Der Regionalrat hatte sich wie erwartet für die als Westalternative D bezeichnete Erweiterungsoption ausgesprochen (siehe Abbildung)..





Konsequenzen für Badorf, Pingsdorf, Eckdorf und den Westen Brühls


Konsequenzen für Pingsdorf und Brühl-West


Bei einer für Brühl durchschnittlichen relativen Luftfeuchtigkeit von ca. 75 %, würden ohne Schallschutzmaßnahmen auf dem westlichen Erweiterungsgelände von einer Lärmquelle mit

ca. 65 dB(A) in Pingsdorf/ Maiglerstr. (ca. 1.500 m entfernt) immer noch ca. 55 dB(A) zu hören sein und an der Auf der Höhe (ca. 2.000 m entfernt) noch ca. 52 dB(A).


Das wäre mehr als doppelt so laut,

wie es für ein reines Wohngebiet sein darf

und sehr viel lauter als es heute tatsächlich ist!





Wegen der topographischen Situation würde der Lärm
ohne Schallschutzmaßnahmen bis weit nach Pingsdorf getragen!



Konsequenzen für Badorf und Eckdorf





Wegen der topographischen Situation würde der Lärm
ohne Schallschutzmaßnahmen bis weit nach Eckdorf getragen!


Bei einer für Brühl durchschnittlichen relativen Luftfeuchtigkeit von ca. 75 %, würden ohne Schallschutzmaßnahmen auf dem westlichen Erweiterungsgelände von einer Lärmquelle mit ca. 65 dB(A) in Eckdorf (ca. 1.500 Meter entfernt) immer noch ca. 55 dB(A) zu hören sein.





Aktuelle Erweiterungspläne


Durch den intensiven Einsatz von BOVIVO in vielen Gesprächen mit den politischen Entscheidern und die nachhaltige Unterstützung durch das Urteil zu �Wakobato� konnte BOVIVO dazu beitragen, dass die Westerweiterung nicht in der ursprünglich geplanten Form durch den Regionalrat und die Bezirksregierung genehmigt wurde.

Im neuen Konzept, das nun 19 ha statt der ursprünglich 30 ha umfasst, entfällt die Erweiterung jenseits der Landesstraße L194 vollständig, was eine Lärmbelastung für Pingsdorf verhindert. Die Erweiterung im Bereich Ententeich soll ein Hotel mit angrenzendem Wasserbereich, sowie eine Veranstaltungshalle mit angeschlossenem Parkplatz beinhalten. Die konkreten Absichten des Phantasialandes über eine partielle Erweiterung im Osten mit einer Erweiterung an der Stelle der Kleingartenanlage scheint derzeit unklar. In einem Moderationsverfahren in 2014/2015 wird sich BOVIVO auch hier dafür einsetzten, dass es zu keiner zusätzlichen Lärmbelastung für die Wohnbevölkerung kommt und der Landschaftsschutz beachtet wird.

Funktionsskizze Ausgleichsvorschlag der Bezirksregierung Köln aus der Presseinformation des Phantasialandes zur Phantasialand-Erweiterung vom 08.11.2012




Lärmschutzmaßnahmen auf dem Stand der Technik sind

für den Ist- Zustand,

wie für jede Erweiterung erforderlich!

BOVIVO akzeptiert keine gesundheitsbeeinträchtigende Lärmbelastungen!



Impressum Datenschutz. Haftungsausschluss